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MelJu

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Inhaltl. verantwortl. gem. § 10 Abs. 3 MDStV: Henry Ciesilski,
(Anschrift wie folgt)

Firma MelJu UG & Co.KG
Schultetusstr.47
17153 Stavenhagen
Deutschland
Tel.: (039954) 48999
Fax: (039954) 48869
info@melju.de

Geschäftsführung
Namen der Vertretungsberechtigten


Vorsitzende der Geschäftsführung
Henry Ciesilski,


Registereintragungen
Registergericht:...........................

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE.....................

 

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1)
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen ist sowohl der Verbraucher i. S. d. § 13 BGB als auch der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB.
(2)
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind darin schriftlich niedergelegt. Dies schließt allerdings nicht die Wirksamkeit nachträglich vereinbarter mündlicher Individualvereinbarungen aus.
§ 2 Angebot
(1)
Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder sich dies aus den Umständen ergibt.
(2)
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(3)
Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(4)
Wir behalten uns an sämtlichen Unterlagen des Angebots Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen - sofern es sich nicht um allgemein zugängliche Prospekte und Produktinformationen handelt - nicht ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verwertet werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Die von uns genannten, in Netto- und Bruttobeträgen ausgewiesenen Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung.
(2)
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort fällig. Bezüglich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4)
Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht seitens des Kunden ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits wurde eine Kardinalpflicht verletzt (zum Begriff der „Kardinalpflicht“ vergleiche unten bei § 8 Absatz (3) oder der Anspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, ist von uns anerkannt, unbestritten, rechtskräftig und entscheidungsreif gerichtlich festgestellt.

(5)
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig oder entscheidungsreif gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 4 Lieferung
(1)
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus.
(2)
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern unter Berücksichtigung der durch die Ereignisse verursachten Verzögerung verlängert.
(3)
Die Lieferzeit ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Liefergegenstandes erfolgte oder Versandbereitschaft besteht und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
(4)
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
§ 5 Gefahrübergang
(1)
Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Verlassen der Ware aus unseren jeweiligen Betriebsstätten auf den Kunden über, wenn der Käufer Unternehmer ist.
(2)
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
(3)
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(4)
Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten durch uns versichert.
(5)
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zur restlosen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt der Liefergegenstand unser Eigentum. Im Verkehr mit Verbrauchern gilt dies nur für unsere Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag.
(2)
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware darf nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgen. Mit der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Kunde Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(3)
Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem im Falle von Zahlungsverzug des Kunden zulässigen Widerruf einzuziehen. Soweit unsere Forderungen gegen den Kunden fällig sind, ist der Kunde verpflichtet, die von seinen Abnehmern eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Kunde nur mit unserer Einwilligung berechtigt. Diese Einwilligung werden wir ihm nicht verweigern, wenn er ein schützenswertes Interesse an der Abtretung hat, das unseren Interessen vorgeht.
(4)
Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer aufgrund von Zahlungsunfähigkeit fruchtlos verlaufenen Vollstreckungsmaßnahme durch Dritte, sind wir nach Mahnung und angemessener Zahlungsfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die aufgrund des Eigentumsvorbehaltes noch in unserem Eigentum stehende Ware herauszuverlangen und bei Verschulden des Kunden Schadenersatz zu fordern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5)
Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck den Lagerort des Liefergegenstandes betreten und befahren können.
(6)
Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat uns der Kunde unverzüglich davon zu benachrichtigen.
(7)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung und Mangelbeseitigung
(1)
Wir leisten für Mängel der Ware Gewähr für ein Jahr auf kostenlose Ersatzteillieferung - wir übernehmen keine Werkstattkosten. Bei einer auftretenden Ausfallzeit übernehmen wir keine Kosten für diese Ausfallzeit sowie einer Übergangsmaschine.
(2)
Wir sichern die Lieferung der Ersatzteile zu, jedoch garantieren wir nicht die Lieferung innerhalb einer bestimmten Zeit.
(3)
Wir übernehmen keine Gewährleistung auf Lack und Beulen.
(4)
Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder als Folge von natürlichem Verschleiß oder durch nicht aus einem Fabrikationsfehler unsererseits resultierender Korrosion entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.
(5)
Gebrauchtgeräte verkaufen wir wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
(6)
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht, es sei denn, wir erteilen im Einzelfall eine ausdrückliche und schriftliche Garantie. Herstellergarantien unserer Lieferanten bleiben hiervon unberührt.
(7)
Für weitergehende Ansprüche des Kunden gelten die Regelungen unter § 8 - Haftung auf Schadensersatz.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz
(1)
Die nachfolgenden Regelungen betreffen sowohl vertragliche Ansprüche des Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich im Rahmen von Mangelbeseitigung, Verzug und Unmöglichkeit, als auch gesetzliche, insbesondere vorvertragliche und deliktrechtliche Ansprüche.
(2)
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben: Der Hersteller haftet unbeschränkt bei Vorsatz und dann, wenn aufgrund von Pflichtverletzungen durch den Hersteller die Gesundheit, der Körper oder das Leben von Menschen verletzt worden ist. Der Hersteller haftet insbesondere unbeschränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Weiterhin stehen er für im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich gewährte Garantien ein. Dieser Absatz (2) gilt vorrangig gegenüber allen nachfolgenden Bestimmungen.
(3)
Definition von „Kardinalpflichten“ und „Nicht-Kardinalpflichten“. Eine Kardinalpflicht liegt im Vertragsrecht immer dann vor, wenn die Pflichterfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, weil andernfalls der Vertragzweck gefährdet wäre, sowie dann, wenn der Kunde als Vertragspartner regelmäßig auf die Einhaltung der Pflicht vertrauen darf. Unter dieser Schwelle liegende Pflichten stellen Nicht-Kardinalpflichten dar. Soweit im Folgenden nicht ausdrücklich differenziert wird, sind beide Formen, also „Kardinalpflichten“ und „Nicht-Kardinalpflichten“, erfasst.
(4)
Liegt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits vor, haften wir für Schäden unbegrenzt mit folgender Einschränkung: Für einfache Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung begrenzt.
(5)
Beim Vorliegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits haften wir sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern gegenüber beschränkt bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, wenn eine Kardinalpflicht betroffen ist. Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung einer Nicht-Kardinalpflicht durch Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Verbrauchern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
(6)
Für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, also insbesondere für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Gutachterkosten u. ä. haften wir im Verhältnis zu Verbrauchern bei fahrlässig verursachten Schäden, wobei die Begrenzungen gemäß allen vorstehenden Bestimmungen gelten. Im Verhältnis zu Unternehmern ersetzen wir Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden nur bei grob fahrlässig verursachten Kardinalpflichtverletzungen bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(7)
Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§9 Reparatur- und Wartungsleistungen
Diese Bedingungen finden für Reparatur- und Wartungsleistungen sinngemäß Anwendung, insbesondere gelten die §§ 1, 2, 3, 4, 8,11 und 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Übrigen, vor allem im Bereich der Mangelbeseitigung, Gefahrtragung (Abnahme) und des Werkunternehmerpfandrechts gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Einschränkung, dass gegenüber Unternehmern unsere Gewährleistungsfrist für Mängel auf ein Jahr ab der Abnahme beschränkt ist. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist in jedem Fall beschränkt wie im vorstehenden § 8 dieser Bedingungen.

§10 Entsorgung
(1)
Ist der Kunde Unternehmer und unterliegt die Ware dem Elektro- und Elektronik-Geräte-Gesetz, bieten wir dem Kunden auf dessen beim Kaufvertragabschluss schriftlich zu äußernden Wunsch an, die Entsorgung gegen Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu übernehmen. Andernfalls übernimmt er die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
(2)
Der Kunde stellt uns und unsere Lieferanten dann von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. II Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
(3)
Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten, so ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei nichtgewerblichen Dritten, an die der Kunde die Ware weitergibt, bleibt es bei der Regelung nach § 10 Absatz (2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4)
Der Anspruch von uns auf Übernahme/ Freistellung durch den Kunden, der Unternehmer ist, verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Diese Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden und/ oder dessen Abnehmers bei uns über die Nutzungsbeendigung.
§ 11 Datenschutz
Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich werden auftragsbezogene Kundendaten erhoben, über EDV gespeichert, statistisch bearbeitet und intern an unsere Verkaufs- und Service-Mitarbeiter übermittelt, wozu der Kunde bereits mit der Bestellung seine Einwilligung gibt. Die Kundendaten werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Vermietung von Baumaschinen erhoben, gespeichert und genutzt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten auch für Zwecke der Versendung von Informationen über unsere Produkte und unsere Dienstleistungen an ihn genutzt werden. Bei Nichtverständnis kann der Kunde jederzeit sein Einverständnis widerrufen. Die vertrauliche Behandlung der Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-rechtlichen Datenschutzbestimmungen ist im In- und Ausland gewährleistet.

 

 

 

 

§ 12 Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1)
Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten nach unserer Wahl Neubrandenburg oder der Geschäfts- beziehungsweise Wohnsitz unseres Vertragspartners als Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht bereits Klage erhoben worden ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandbestimmungen.
(2)
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Stavenhagen Erfüllungsort.
(3)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 


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